Seit 1. Jänner 1995 dürfen LKW in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr in Österreich nicht schneller als 60 km/h fahren; Begründung: Lärmschutz.
Der sogenannte „Nacht-60er“ gilt aber nicht im gesamten Straßennetz, sondern ist auf einigen Strecken durch eine 80 km/h-Beschränkung „aufgehoben“.
Na da kenn sich noch einer aus. Aber egal, Vorschrift ist Vorschrift.
Presseartikel vom 20.03.2019
Kurier
Autor: Dr. Christian Spendel